Letzte Aktualizierung am 12. Januar 2012.

Herzlich Willkommen beim Zahnarzt - Praxis von Dr. Márta Turányi in Balatonszabadi

Liebe Patienten,

zahnarzt Wir freuen uns, daß Sie an unserer Zahnarztpraxis-Homepage Interesse haben. Zahngesundheit bedeutet Wohlbefinden und Lebensqualität, Ihre Zähne sind von entscheidender Bedeutung auch für Ihre Gesundheit. Wir bieten Ihnen zahnärztliche Behandlungen auf europäischem Niveau und zu fairen Preisen, mit modernen Anlagen und Geräten. Bitte informieren Sie sich über die Leistungen von unserem Zahnarzt-Praxis:

  • Füllungen aus Amalgan oder aus zahnfarbenen Kunststoff
  • Inlay, Onlay
  • Wurzelbehandlung
  • Krone und Brücke (aus Metall, Gold und Zirkon)
  • Stiftzahn mit Krone
  • Zahnsteinentfernung
  • Herausnehmbare Prothesen
  • Röntgendiagnose
  • Vollprothese

Unser Tipp: Seit 2004 gehört auch Ungarn zur EU, darum müssen die Krankenkassen in Österreich, Deutschland und in der Schweiz denselben Pflichtanteil der Zahn-Behandlungskosten übernehmen. Nach der Behandlung erhalten Sie eine offizielle Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Haben Sie einen Terminwunsch, so teilen Sie uns diesen bitte mit. Wir sind flexibel und versuchen die Terminwünsche unserer Kunden zu erfüllen.

Wenn Sie über Zahnbehandlungen weitere Fragen haben würden, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen und Anmeldung: drturanyi@citromail.hu
Telefon: +36-84-355-137
Adresse: H-8651 Balatonszabadi, Rákóczy u. 2. (etwa 8 km vom Stadtzentrum Siófoks entfernt)

Wir sind für Sie da ...

Montag: 13-19.00 Uhr
Dienstag: 8-14.00 Uhr
Mittwoch: 8-14.00 Uhr
Donnerstag: 13-19.00 Uhr
Freitag: 8-14.00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen:

Dr. Márta Turányi - Zahnärztin, Mitglied der Ungarischen Ärztekammer (Sektion Zahnärzte)

Über die Zahnärzteausbildung in Ungarn

Der akademische Unterricht der Zahnheilkunde in Ungarn blickt auf eine 150-jährige Tradition zurück. Um 1850 hat man bereits an der Fakultät für Medizin der Ungarischen Königlichen Wissenschaftsuniversität Vorlesungen zur Zahnheilkunde gehalten. Als Beginn der modernen Ausbildung im heutigen Sinne wird aber das Jahr 1890 bezeichnet, als das Institut für Akademische Zahnheilkunde errichtet wurde. Nach dem II. Weltkrieg wurde der Abschluss eines allgemeinmedizinischen Studiums Studienvoraussetzung zum Weiterstudieren an der zahnmedizinischen Fakultät. Die "reine" Zahnmedizinerausbildung in Ungarn begann vor 50 Jahren. Heute wird man ausschließlich nach einem gezielten zahnmedizinischen Studium als Zahnarzt oder zum anschließenden Fachexamen zugelassen.

In Ungarn gibt es zurzeit vier Universitäten mit zahnmedizinischen Fakultäten - die Universitäten in Budapest, Debrecen, Szeged und Pécs. Das Studium dauert 5 Jahre. Das Ungarische Akkreditierungskomitee prüft und erteilt den zugelassenen Ausbildungsstätten alle 8 Jahre die Genehmigungen. Ebenso wurden alle ungarischen Ausbildungsstätten vor dem EU-Beitritt von mehreren ähnlichen internationalen Gremien geprüft. Demzufolge gehören heute in Ungarn erworbene zahnmedizinische Diplome - aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen sowie der guten Prüfergebnisse - zu den so genannten Regeldiplomen. D.h. sie werden in sämtlichen Ländern der EU als gleichwertiges Diplom anerkannt.

Das Ausbildungsniveau an den Universitäten ist bekanntlich hoch. Neben den regulären ungarischen Studiengängen gibt es für ausländische Studenten deutsch- und englischsprachige Studienprogramme. Die Zahl der fremdsprachigen Studenten steigt jedes Jahr kontinuierlich an. Es wird geschätzt, dass sie bald die Anzahl der ungarischen Studenten übersteigen.

Nach Erwerb des Diploms für Zahnmedizin können sich Zahnärzte mit einer zweijährigen praktischen und theoretischen Fachausbildung und einem abschließenden Examen zum Facharzt für Oral-, Mund- und Kieferchirurgie, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde, Kieferorthopädie, konservierende Zahnheilkunde oder Prothetik weiterbilden.

Alle praktizierenden Zahnmediziner (Zahnarzt) müssen obligatorisch der Ungarischen Ärztekammer angehören. Genauso ist für sie eine permanente Weiterbildung in einem 5-Jahres-Rhythmus nach dem Kreditpunktesystem obligatorisch vorgeschrieben. Denjenigen, die das vorgegebene Weiterbildungsvolumen nicht absolvieren, wird die Akkreditation als selbständig praktizierender Zahnarzt entzogen.

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